Solothurner Verbindungstag vom 09.09.2023
Dies war das dritte Wochenende in Folge, an dem es etwas zu feiern gab – den achten Solothurner Verbindungstag. Wie üblich trafen sich die Chargierenden eine Stunde früher im Palast, um sich umzuziehen. Sie stiessen anschliessend bei der Kanti zu den restlichen Aktiven und Altherren. Bei Kaffee und Gipfeli füllte sich die Säulenhalle immer mehr mit Farbentragenden aller sechs Solothurner Verbindungen, unter denen sich auch erfreulich viele Palater befanden.
In der Aula durften wir Stadtpräsidentin Stephanie Ingold begrüssen, welche uns anschliessend mit einer Rede beehrte, gefolgt von einem Referat von Regierungsrätin Brigit Wyss. Diverses Organisatorisches wurde mitgeteilt und selbstverständlich wurden auch Kanten gesungen. Nach den Danksagungen ging es weiter mit einem kleinen Apéro, wieder in der Säulenhalle.
In einer Cortège ging es dann in Richtung Konzertsaal, wo das Mittagessen wartete. Eingeteilt nach den Aktivjahren nahmen alle Platz. Kaum abgesessen, bestand bei den Altherren in unserer Nähe bereits Stoffbedarf.
Eine kleine Anekdote meinerseits: 220 Liter Bier zu tragen ist, wie zu erwarten, sehr anstrengend. Dies von einem Anhänger in einen Lift, und vom Lift dann zu den Zapfanlagen umso mühsamer. Zum Glück reichte die Menge für unseren Aufenthalt beim Mittagessen.
Nach dem akademischen Tischgebet wurde das Essen serviert und danach gab es wieder einige Ansprachen – von Ablauf bedingten Informationen bis zu persönlichen Geschichten der Altherren.
Später wurde es dann wieder Zeit zu chargieren. Die ganze Corona machte sich auf den Weg zur Treppe der St. Ursen-Kathedrale zum traditionellen Gruppenfoto. Mehrheitlich hörten alle auf die Anweisungen des OKs und positionierten sich an der richtigen Stelle – Knips: das Gruppenfoto wurde geschossen.
Zum letzten Mal zogen sich die chargierenden Palater im Palast um und begaben sich dann zum Friedhofplatz, wo der Rest des Tages an der Bierschwemme verbracht wurde.
Herzlichen Dank an das OK. Es war ein sehr schöner Anlass.
Christian Mastroianni v/o Pyrgos